In immer mehr Bundesländern gilt inzwischen eine Solarpflicht. Wir klären auch, wann es bei einer Dachsanierung eine PV-Pflicht gibt.
Zur Verbesserung der Energieeffizienz ist die Einführung einer Solarpflicht ein wirksames Mittel, da so der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben wird. Bisher gibt es in Deutschland noch keine flächendeckende Pflicht, eine Photovoltaik-Anlage bei Neubau oder Sanierung zu installieren. Die Bundesländer können sich aber eigenständig für eine Solarpflicht entscheiden. 11 von 16 Bundesländern haben bereits entsprechende Vorschriften eingeführt. Nur in Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es noch keine Photovoltaik-Pflicht.
Die Bundesländer können nicht nur selbstständig entscheiden, ob sie eine PV-Pflicht einführen, sondern auch, wie sie diese ausgestalten. Je nach Region unterscheiden sich daher die Vorgaben, z.B. ob bei einer Dachsanierung die PV-Pflicht greift.
Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg im März 2022 eine Solarpflicht für neu erbaute Wohngebäude eingeführt. Seit 2023 gilt auch bei grundlegenden Dachsanierungen PV-Pflicht. Hausbesitzer müssen mindestens 60 Prozent der Dachfläche für Photovoltaik nutzen oder alternativ eine solarthermische Anlage installieren. (Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg)
Seit 2023 müssen in Bayern alle neuen Nichtwohngebäude mit einer Dachfläche von mehr als 50 Quadratmetern mit Photovoltaik belegt werden. Seit 2025 ist bei der Dachsanierung PV nicht Pflicht, aber als Soll-Vorschrift vorgesehen. (Quelle: Gesetz zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften)
In Berlin gilt seit Januar 2023 bei Neubau und grundlegender Dachsanierung PV-Pflicht, wenn die Dachfläche größer als 50 Quadratmeter ist. Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit PV-Modulen belegt sind. (Quelle: Solargesetz Berlin)
Brandenburg hat 2024 eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten mit einer Dachfläche ab 50 Quadratmetern eingeführt. Mindestens 50 Prozent der Dachfläche müssen mit Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen ausgestattet werden. Bei Dachsanierungen gilt die Solarpflicht nur für Nichtwohngebäude. (Quelle: Auftragsberatungsstelle Brandenburg)
Bei einer grundlegenden Dachsanierung ist in Bremen seit Juli 2024 PV Pflicht. Ab Juli 2025 gilt die Solarpflicht für alle Neubauten mit einer Dachfläche ab 50 Quadratmetern. Die Dachfläche muss zur Hälfte für Solarenergie genutzt werden. Solarthermie-Anlagen werden nur teilweise anerkannt. (Quelle: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft)
Hamburg hat seit 2023 eine Solarpflicht für Neubauten und seit 2024 eine PV-Pflicht für wesentliche Dachsanierungen – jeweils für Dächer mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern. Als Mindestbelegung sind bei Neubauten mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche, bei bestehenden Gebäuden mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche vorgeschrieben. (Quelle: Hansestadt Hamburg)
In Hessen gibt es lediglich eine Solarpflicht für neu errichtete Parkplätze, nicht aber für private Wohngebäude. (Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum)
Alle gewerblichen Neubauten mit einer Dachfläche von mehr als 75 Quadratmetern und öffentliche Neubauten in Niedersachsen müssen mit Solaranlagen ausgestattet sein. Bei grundlegenden Dachsanierungen soll eine PV-Pflicht ab 2025 gelten. (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz)
Alle neuen Nichtwohngebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Dachfläche müssen in NRW mit einer Solaranlage ausgestattet sein. Ab Januar 2025 wird diese Pflicht auch auf Wohngebäude ausgeweitet. Ab 2026 gilt bei grundlegenden Dachsanierungen ebenfalls PV-Pflicht. (Quelle: Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen)
In Rheinland-Pfalz gilt die Solarpflicht nur für neue Nichtwohngebäude und bei Neubau und Sanierung von öffentlichen Gebäuden. Für neue Wohngebäude und bei grundlegenden Dachsanierungen gilt lediglich die Vorschrift, dass die Gebäude „PV-ready“ sein müssen, also die Installation einer Solaranlage möglich sein muss. (Quelle: Landessolargesetz)
Für Neubauten und Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden in Schleswig-Holstein gilt seit 2023 eine Solarpflicht. Diese soll 2025 ausgeweitet werden. (Quelle: Land Schleswig-Holstein)
Welche Gebäude von der Solarpflicht ausgenommen sind, variiert von Bundesland zu Bundesland. Gängig ist, dass bei den Vorschriften zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden differenziert wird. Zudem greift die Solarpflicht in vielen Bundesländern erst bei Gebäuden mit einer Dachfläche ab 50 Quadratmetern.
Ausgenommen von der Solarpflicht sind praktisch überall denkmalgeschützte Immobilien, da die Solaranlage das Erscheinungsbild des Gebäudes stark verändert. In vielen Bundesländern wurde es aber inzwischen ermöglicht, sich freiwillig für Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden zu entscheiden.
Ist die Anschaffung einer Solaranlage aufgrund extrem hoher Kosten oder dem Fehlen einer geeigneten Dachfläche unzumutbar, kann eine Ausnahme von der PV-Pflicht beantragt werden. Dies trifft jedoch nur auf sehr wenige Gebäude zu. Zudem sollten Eigentümer überlegen, ob sich der Kampf gegen die Solaranlage wirklich lohnt – denn langfristig ist diese eine Investition, die sich auszahlt.
Unabhängig davon, ob bei Ihnen vor Ort für Dachsanierungen PV-Pflicht besteht, empfehlen wir, die Dachsanierung mit der Installation einer Photovoltaik-Anlage zu verbinden. So können die Dacharbeiten in einem einzigen Schritt durchgeführt werden, und Sie profitieren doppelt: von einer hochwertigen Dachdämmung und der Möglichkeit, eigenen, umweltfreundlichen Strom kostengünstig zu erzeugen.
Wir helfen Ihnen dabei, die Synergieeffekte solcher Maßnahmen optimal zu nutzen und sämtliche verfügbaren Förderprogramme auszuschöpfen. Als erfahrene Experten für energetische Dachsanierungen und Photovoltaik bieten wir Ihnen ein individuell abgestimmtes Rundum-sorglos-Paket.
Energetische Dachsanierungen und die Installation erneuerbarer Energien verbessern die Energieeffizienz eines Gebäudes erheblich und werden durch verschiedene staatliche Förderprogramme unterstützt. Wir beraten Sie gerne, damit Sie die verfügbaren Fördermöglichkeiten optimal für Ihre Dachsanierung und PV-Installation nutzen können.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) ist das zentrale Förderprogramm für energetische Sanierungen. Über die BAFA-Förderung können Maßnahmen wie die Dämmung von Dach, Fassade oder Fenstern sowie der Einbau von Dachfenstern mit bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
Wenn vor der Sanierung ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem zertifizierten Energieberater erstellt wurde, können Sie zusätzlich einen iSFP-Bonus von 5 Prozent erhalten. Damit sind insgesamt bis zu 20 Prozent Förderung für eine energetische Dachsanierung möglich. Außerdem erhöht sich die maximale Fördersumme auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Eine alternative oder ergänzende Option zur BEG-Förderung ist der Steuerbonus gemäß § 35c Einkommensteuergesetz. Mit diesem können bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden, bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von 200.000 Euro, sofern keine anderen Förderungen in Anspruch genommen wurden. Anders als bei klassischen Handwerkerkosten umfasst der Steuerbonus sowohl Material- als auch Personalkosten. Dadurch ist eine Steuerersparnis von bis zu 40.000 Euro möglich, die über drei Jahre hinweg gestaffelt wird, um den maximalen Vorteil zu erzielen. (Quelle: § 35c EStG Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden).
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm „Wohngebäude – Kredit“ (Kredit 261) eine attraktive Fördermöglichkeit für Dachsanierungen und die Installation von Photovoltaik an. Dieses Programm ermöglicht Ihnen, zinsgünstige Kredite für Einzelmaßnahmen oder die umfassende Sanierung zum Effizienzhaus zu nutzen. Zusätzlich profitieren Sie von Tilgungszuschüssen. Ein besonderer Vorteil der KfW-Förderung besteht darin, dass sie mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden kann.
Besonders interessant sind die Förderprogramme auf kommunaler Ebene, wenn es um die Bezuschussung von PV-Anlagen geht. Zahlreiche Städte, Landkreise und Gemeinden haben eigene Förderprogramme ins Leben gerufen, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Diese Programme bieten oft attraktive Direktzuschüsse. Gerne beraten wir Sie zu den Fördermöglichkeiten in Ihrer Region und unterstützen Sie dabei, die passenden Fördertöpfe für Ihr Projekt zu nutzen.
Zusätzlich zu direkten Förderprogrammen profitieren Sie bei der Investition in eine Solaranlage von attraktiven Steuervorteilen. Seit 2023 entfällt für die Anschaffung von Solaranlagen bis 30 kWp die Mehrwertsteuer, wodurch die Investitionskosten spürbar gesenkt werden (Quelle: Jahressteuergesetz 2022). Darüber hinaus erhalten Sie eine feste Einspeisevergütung für den erzeugten Solarstrom, den Sie in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Einnahmen sind für die meisten Privatpersonen ebenfalls steuerfrei, was die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage weiter erhöht (Quelle: EEG 2023).
Wir vom Team Zimmermann sind Ihre Experten für energetische Dachsanierungen und die Installation von Photovoltaik. Die Fachleute unseres Meisterbetriebs stehen Ihnen mit ihrer Erfahrung und Expertise zur Verfügung, um Sie umfassend und praxisnah zu technischen Details, Fördermöglichkeiten und gesetzlichen Vorgaben wie der Solarpflicht zu beraten. Einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch mit unserem Bedachungsexperten Kevin Zimmermann können Sie hier ganz einfach online buchen.
Als grundlegend saniert gilt ein Dach, wenn die Abdichtung oder die Eindeckung des Daches erneuert wurde, um das Dach energetisch oder optisch aufzuwerten. Die Behebung von kurzfristigen Schäden gilt nicht als grundlegende Dachsanierung. (Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg)
Wird bei der Dachsanierung die Erfüllung der Solarpflicht ignoriert, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 Euro und die Pflicht, die PV-Anlage binnen eines Jahres nachzurüsten. Danach kann ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
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